Stundenzettel-Vorlage
Ein Blatt für einen Monat: je Tag Einsatzort, Beginn, Ende, Pause und Stunden, unten Summe und Unterschriften. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Stand: 1. Oktober 2026
Was auf den Stundenzettel gehört
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – die Pause eigens, damit die Dauer nachvollziehbar ist.
- Einsatzort, wenn an mehreren Objekten gearbeitet wird – wichtig für die Rechnung an den Auftraggeber.
- Unterschriften von Beschäftigten und Arbeitgeber am Monatsende.
Wann der Stundenzettel Pflicht ist
Für Minijobs und für Branchen wie die Gebäudereinigung und das Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 17 MiLoG mit § 2a SchwarzArbG). Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit allgemein erfassen müssen. Einzelheiten stehen im Ratgeber Arbeitszeit erfassen: was Pflicht ist.
Auf Papier gilt: am Tag eintragen, nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis. Pausen nach § 4 ArbZG: mehr als sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten – der Arbeitszeitrechner prüft das für einen Tag.
So hilft Kordo dabei
- Beschäftigte stempeln Kommen und Gehen in der App, auch ohne Netz; Pausen werden mit erfasst.
- Stundenzettel, Zeitsaldo und Lohnexport kommen aus den erfassten Zeiten – kein Abtippen am Monatsende.
- Die App gibt es in 22 Sprachen.
Zeiterfassung gibt es schon im Tarif Starter – ab 30 € im Monat.
Quellen
- Mindestlohngesetz, § 17: gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 2a: gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
- Arbeitszeitgesetz, § 4: gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Die Vorlage ist frei verwendbar und ohne Gewähr; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.