RatgeberLeistungsnachweis
Leistungsnachweis in der Gebäudereinigung
Gereinigt wird meist dann, wenn niemand da ist. Was der Auftraggeber sieht, ist das Ergebnis – oder der eine Papierkorb, der nicht geleert wurde. Ein Leistungsnachweis zeigt, was vereinbart war und was erledigt ist. Er stützt die Rechnung und beendet Diskussionen, bevor sie anfangen.
Stand: 1. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nachweis folgt dem Leistungsverzeichnis: welche Räume und Flächen, welcher Turnus, was davon im Zeitraum erledigt wurde.
- Dazu Einsatzzeiten, Zahl der Personen, Sonderleistungen, Reklamationen mit Nachbesserung und – wenn vereinbart – Ergebnisse der Qualitätskontrolle.
- Am besten lässt der Auftraggeber den Nachweis vor Ort bestätigen: mit Name, Funktion, Datum und Unterschrift.
- Unten gibt es ein kostenloses Muster als PDF.
Wozu der Nachweis da ist
- Für die Rechnung: Wer nach Stunden oder Turnus abrechnet, belegt, dass die Leistung erbracht wurde. Ein bestätigter Nachweis erspart Rückfragen zur Rechnung.
- Für Reklamationen: „Hier wird nie gesaugt“ lässt sich mit einem Nachweis je Termin und Raum beantworten – oder ehrlich einräumen und nachbessern.
- Für die Ausschreibung: Bei der Verlängerung des Vertrags zeigen Nachweise und Kontrollen über Monate, dass die Qualität stimmt.
Was ein Leistungsnachweis enthält
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Kopf | Reinigungsfirma, Auftraggeber, Objekt, Zeitraum, Vertrags- oder Auftragsnummer |
| Leistungen | Räume oder Flächen nach Leistungsverzeichnis, Turnus (täglich, 2× wöchentlich …), erledigt an welchen Tagen |
| Einsatz | Einsatzzeiten und Zahl der eingesetzten Personen |
| Sonderleistungen | Glasreinigung, Grundreinigung, Teppichreinigung – mit Datum und Umfang |
| Reklamationen | Was gemeldet wurde, wann nachgebessert wurde |
| Qualitätskontrolle | Datum, geprüfte Räume, Ergebnis – wenn vereinbart |
| Bestätigung | Name und Funktion der Person beim Auftraggeber, Datum, Unterschrift |
Qualitätskontrolle: Stichproben statt Bauchgefühl
Viele Verträge sehen regelmäßige Kontrollen vor. Bewährt sind Stichproben: Eine festgelegte Zahl von Räumen wird nach einem festen Schema bewertet, etwa mit Noten von 1 bis 5, und daraus eine Quote je Objekt gebildet. Grundsätze für solche Qualitätsmesssysteme beschreibt die Norm DIN EN 13549. Wichtig ist, dass Auftraggeber und Reinigungsfirma sich vorher auf das Schema einigen – sonst misst jeder etwas anderes.
Gute Praxis
- Zeitnah: Erledigtes am Einsatztag festhalten, nicht am Monatsende aus dem Gedächtnis.
- Am Raum belegt: Wer am Raum abhakt oder einen Code scannt, belegt mehr als eine Liste im Büro.
- Vor Ort bestätigt: Monatlich mit der Objektleitung durchgehen und unterschreiben lassen.
- Nie nachträglich geändert: Fällt ein Fehler auf, gibt es einen neuen Nachweis mit Verweis auf den alten und Grund.
- Arbeitszeit getrennt: In der Gebäudereinigung gilt zusätzlich die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit nach § 17 MiLoG – der Leistungsnachweis ersetzt sie nicht. Mehr dazu unter Arbeitszeit erfassen.
Kostenloses Muster
Das Muster hat Kopf, eine Tabelle für Räume mit Turnus und 31 Tagen zum Abhaken, Felder für Sonderleistungen und Reklamationen und eine Zeile für die Bestätigung. A4 quer, zum Ausdrucken.
So hilft Kordo dabei
- Räume bekommen einen QR-Code und eine Checkliste; abgehakt wird auch im Keller ohne Netz.
- Der Leistungsnachweis listet die Räume mit Scans im Zeitraum, die Einsatzzeit und die Zahl der Personen. Der Auftraggeber unterschreibt vor Ort – mit Namen und Funktion.
- Ein unterschriebener Nachweis wird nie geändert; eine Korrektur ist ein neuer Nachweis mit Grund.
- Sichtkontrollen mit Noten von 1 bis 5 und Quote der letzten 30 Tage je Objekt; Reklamationen mit Foto.
- Der Auftraggeber bekommt den Nachweis als PDF und auf Wunsch einen eigenen Zugang.
Leistungsnachweis mit Unterschrift, Sichtkontrolle und Kundenportal gibt es im Tarif Pro.
Quellen
- DIN EN 13549, Reinigungsdienstleistungen – Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme (über DIN Media)
- Mindestlohngesetz, § 17: gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Was nachzuweisen ist, regelt Ihr Reinigungsvertrag.