RatgeberDienstplan Sicherheitsdienst
Dienstplan für einen Sicherheitsdienst erstellen
Im Sicherheitsdienst plant man Posten, nicht Personen: Ein Objekt muss rund um die Uhr besetzt sein, egal wer krank ist. Dazu kommt, was es in kaum einer anderen Branche gibt – wer eingesetzt wird, muss nach Gewerberecht dürfen. So entsteht ein Plan, der beides hält.
Stand: 1. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Erst die Postenstunden je Objekt ausrechnen: Ein Posten rund um die Uhr sind 168 Stunden in der Woche – mehr als vier Vollzeitkräfte, bevor Urlaub und Krankheit dazukommen.
- Eingeteilt wird nur, wer die Unterrichtung nach § 34a GewO hat, wo verlangt die Sachkundeprüfung, und wer im Bewacherregister gemeldet ist (§ 16 BewachV).
- Elf Stunden Ruhe zwischen zwei Diensten (§ 5 ArbZG); mehr als zehn Stunden am Tag nur mit tariflicher Grundlage (§ 7 ArbZG).
- Im Wach- und Sicherheitsgewerbe müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens am siebten Tag aufgezeichnet sein (§ 17 Mindestlohngesetz).
1. Postenstunden je Objekt rechnen
Am Anfang steht nicht die Personalliste, sondern der Bewachungsvertrag. Für jedes Objekt gehört in den Plan:
- Besetzungszeiten: rund um die Uhr, nur nachts und am Wochenende, oder zu festen Zeiten wie Pforte von 6 bis 22 Uhr.
- Art des Dienstes: Objektschutz mit festem Posten, Revierdienst mit mehreren Objekten, Empfang, Veranstaltung.
- Anforderungen des Objekts: Sachkunde, Führungszeugnis, Erste Hilfe, Sprachkenntnisse, Einweisung in das Objekt.
- Dienstanweisung: Rundgänge, Schlüssel, Ansprechpartner, was ins Wachbuch gehört.
Daraus ergeben sich die Postenstunden. Ein Posten, der rund um die Uhr besetzt ist, braucht 24 × 7 = 168 Stunden in der Woche. Bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit sind das rechnerisch 4,2 Vollzeitkräfte – plus Reserve für Urlaub, Krankheit und Schulungen. Wer das zu knapp plant, merkt es an den Überstunden.
2. Das Schichtmodell wählen
| Modell | Was dafür spricht | Worauf achten |
|---|---|---|
| Drei Schichten à 8 Stunden | Innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze, kürzere Dienste | Drei Übergaben am Tag, mehr Personal im Wechsel |
| Zwei Schichten à 12 Stunden | Zwei Übergaben, weniger Wege | Mehr als zehn Stunden am Werktag nur, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage es zulässt – etwa bei Arbeitsbereitschaft (§ 7 ArbZG) |
| Feste Teams im Wechsel | Planbarkeit für die Beschäftigten | Vertretung muss trotzdem objekteingewiesen sein |
Ohne abweichende Regelung gilt: höchstens acht Stunden am Werktag, bis zu zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
3. Prüfen, wer darf
Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO
Jede Wachperson braucht die Unterrichtung bei der IHK. Die Sachkundeprüfung ist zusätzlich vorgeschrieben für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für den Einlass in Diskotheken sowie in leitender Funktion bei der Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (§ 34a Abs. 1a GewO). Wer an so einem Objekt eingeteilt wird, muss die Sachkunde haben – nicht nur die Unterrichtung.
Gemeldet im Bewacherregister
Wachpersonen dürfen erst beschäftigt werden, wenn die Meldung über das Bewacherregister durchlaufen ist und die Behörde das Ergebnis mitgeteilt hat (§ 16 BewachV). Neue Kräfte gehören also erst in den Plan, wenn diese Rückmeldung da ist.
Was das Objekt verlangt
Viele Auftraggeber verlangen mehr: ein aktuelles Führungszeugnis, einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs, die Einweisung ins Objekt. Nachweise mit Ablaufdatum gehören in eine Liste, die rechtzeitig warnt – sonst scheitert die Einteilung am Abend vor dem Dienst.
4. Ruhezeit und Nachtarbeit
Zwischen zwei Diensten liegen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe (§ 5 ArbZG). Kritisch ist der schnelle Wechsel: Wer bis 6 Uhr Nachtdienst hat, kann frühestens um 17 Uhr wieder anfangen. Wer regelmäßig nachts arbeitet, darf sich vor Beginn und danach mindestens alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab 50 jedes Jahr (§ 6 Abs. 3 ArbZG). Vorwärts rotierende Schichtfolgen (Früh, Spät, Nacht) gelten als verträglicher als rückwärts rotierende.
5. Übergabe und Vertretung
An jedem Schichtwechsel wechseln Verantwortung, Schlüssel und Wissen. Die Übergabe gehört deshalb in den Plan – mit ein paar Minuten Überlappung und einem festen Protokoll: offene Vorkommnisse, Schlüssel, Ausrüstung. Für jedes Objekt sollten mindestens zwei weitere Personen eingewiesen sein, damit ein Ausfall nicht den ganzen Plan kippt.
6. Arbeitszeit aufzeichnen
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe gehört zu den Branchen, in denen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden müssen (§ 17 MiLoG mit § 2a SchwarzArbG). Mehr dazu im Ratgeber Arbeitszeit erfassen: was Pflicht ist.
Checkliste für den Plan jeder Woche
- Postenstunden je Objekt gedeckt – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen?
- Nur Personen mit Unterrichtung eingeteilt, an Objekten mit Sachkundepflicht nur mit Sachkundeprüfung?
- Neue Kräfte erst nach Rückmeldung aus dem Bewacherregister?
- Ablaufende Nachweise (Erste Hilfe, Führungszeugnis, Ausweis) im Blick?
- Elf Stunden Ruhe nach jedem Nachtdienst eingehalten?
- Mehr als zehn Stunden nur dort, wo der Tarifvertrag es zulässt?
- Übergaben eingeplant, für jedes Objekt eine Vertretung eingewiesen?
- Plan veröffentlicht und Bestätigungen eingeholt?
Für den Anfang gibt es eine kostenlose Dienstplan-Vorlage für Excel.
So hilft Kordo dabei
- Beim Einteilen prüft Kordo die hinterlegten Nachweise nach § 34a GewO: An Objekten mit Sachkunde-Vermerk wird nur eingeteilt, wer die Sachkundeprüfung hat. Abgelaufene Pflichtnachweise sperren die Einteilung.
- Läuft ein Nachweis ab, zeigt Kordo das 30, 14, 7 und einen Tag vorher.
- Niemand steht zur selben Zeit in zwei Diensten; weniger als elf Stunden Ruhezeit gehen nur mit Begründung.
- Dienste werden veröffentlicht und in der App bestätigt; der Leitstand zeigt, wer nicht angetreten ist.
- In Pro dazu: Wächterrundgang mit QR-Kontrollpunkten, Wachbuch als PDF für den Auftraggeber, Übergaben mit Protokoll.
Für kleine Wachdienste reicht Starter: Dienstplan, Zeiterfassung und Berichte mit Foto für bis zu zehn Beschäftigte – ab 30 € im Monat.
Quellen
- Gewerbeordnung, § 34a: gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
- Bewachungsverordnung, § 16: gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/__16.html
- Arbeitszeitgesetz, §§ 3, 5, 6 und 7: gesetze-im-internet.de/arbzg
- Mindestlohngesetz, § 17: gesetze-im-internet.de/milog/__17.html
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 2a: gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Bewachungsverträge können abweichen.