Kordo
Rechtliches

Nutzungsregeln – Auszug aus den AGB

Öffentlicher Auszug aus dem Nutzungsvertrag Kordo – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung 1.5 vom 21. September 2026 – nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act): Beschränkungen für Inhalte und Nutzung, Umgang mit Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte und Maßnahmen des Anbieters. Die Nummern entsprechen dem Vertrag; „[…]“ kennzeichnet Auslassungen. Kordo richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Den vollständigen Nutzungsvertrag mit Leistungsbeschreibung, Preisblatt und Vertrag über die Auftragsverarbeitung erhalten Unternehmen vor Vertragsschluss in speicherbarer Form, auf Anfrage an kontakt@mykordo.app. Maßgeblich ist die im Auftragsformular vereinbarte Fassung.

1. Vertragsgegenstand

1.5 Nur für Unternehmer. Der Kunde schließt den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB).

2. Leistungsbeschreibung – Beschaffenheit, keine Zusicherung

2.5 KI-Zusatzmodule. […] KI-Ausgaben sind als Vorschläge gekennzeichnet, werden Auftraggebern des Kunden nicht angezeigt, können unvollständig oder falsch sein und sind keine Rechts-, Lohn- oder Arbeitszeitberatung. Sie dürfen nicht allein Grundlage einer Entscheidung über Einstellung, Einsatz, Vergütung, Sanktion, Leistungsbewertung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sein; der Kunde stellt die Prüfung durch einen Menschen sicher. Die Software ist nicht dazu bestimmt, Beschäftigte zu bewerten, zu vergleichen oder Aufgaben nach ihrem Verhalten zuzuweisen. […] Personen unter 18 Jahren dürfen KI-Module nicht nutzen (Bedingungen des KI-Anbieters); der Kunde setzt für sie die KI-Sperre („Keine KI-Funktionen für diese Person“) oder schaltet die Module nicht ein. […]

4. Pflichten des Kunden

4.3 Der Kunde nutzt Kordo nicht für Bewegungsprofile oder Verhaltensauswertungen; die Software erfasst Positionen von Personen nur bei Ereignissen (Scan eines Kontrollpunkts) und entfernt Standort- und Gerätedaten (EXIF) aus Fotos vor dem Hochladen. Beim Anlegen oder Bearbeiten eines Objekts lassen sich dessen Koordinaten auf Knopfdruck („Hier bin ich“) aus dem Standort des bedienenden Geräts übernehmen. Fotos dokumentieren den Sachverhalt (Schaden, Lage, Ort); Personen werden nur fotografiert, wenn es für den Vorfall erforderlich ist, und nie verdeckt.

4.5 Der Kunde […] (b) informiert Besucher (Aushang-Muster im Besucherbuch) und in Freitexten genannte Dritte; (c) erfasst in Freitexten, die im Kundenzugang oder Auftraggeber-Link sichtbar werden können, keine Gesundheitsdaten und keine nicht erforderlichen Namen und gibt Berichte erst nach Prüfung frei; (d) lädt keine Kopien von Führungszeugnissen hoch (die Software führt dafür nur einen Vermerk); (e) gibt Demo- und Testzugänge nur zur Nutzung mit erfundenen Daten weiter; […]

4.6 Rechtswidrige Inhalte (Digital Services Act). Der Kunde und seine Nutzer speichern in Kordo keine rechtswidrigen Inhalte. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte kann jede Person elektronisch an kontakt@mykordo.app richten (zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 DSA; Sprachen Deutsch und Englisch); der Hinweis soll den Inhalt so genau bezeichnen, dass er ohne eingehende Prüfung auffindbar ist, und begründen, warum er rechtswidrig ist (Art. 16 DSA). Der Anbieter bestätigt den Eingang eines Hinweises mit elektronischer Kontaktangabe, entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der meldenden Person seine Entscheidung mit Hinweis auf die Rechtsbehelfe mit. Der Anbieter sieht Inhalte des Kunden nur, soweit ein Hinweis, eine Weisung des Kunden oder ein Supportfall es erfordert; eine automatisierte Moderation von Inhalten findet nicht statt. Sperrt oder entfernt der Anbieter wegen eines Hinweises einen Inhalt oder schränkt er ein Konto ein, begründet er das gegenüber dem Kunden in Textform (Art. 17 DSA); der Kunde kann per E-Mail widersprechen, und ein Mensch entscheidet erneut. Informationen, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit einer Person begründen, teilt der Anbieter den zuständigen Behörden mit (Art. 18 DSA). Datenschutzrechtliche Pflichten aus dem AVV bleiben unberührt. Die Bestimmungen dieses Vertrags zu Beschränkungen von Inhalten und Nutzung und zur Moderation (Nr. 1.5, 2.5 in Auszügen, 4.3, 4.5 b bis e, 4.6, 4.7 und 6.2) stehen öffentlich und maschinenlesbar unter https://mykordo.app/agb.html (Art. 14 DSA).

4.7 Vorübergehende Sperre. Besteht ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch eines Zugangs oder eine Gefahr für die Sicherheit der Daten (etwa ein erkennbar fremder Zugriff auf ein Verwaltungskonto), darf der Anbieter den betroffenen Zugang vorübergehend sperren oder dessen Sitzungen beenden, soweit das zur Abwehr erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich in Textform und hebt die Sperre auf, sobald der Anlass entfallen ist. Die übrigen Zugänge bleiben davon unberührt.

6. Laufzeit und Kündigung

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen oder bei Verstoß gegen Abschnitt 4.3.