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RatgeberE-Rechnung

E-Rechnung 2027 und 2028: Was Dienstleister jetzt wissen müssen

Wer Reinigung, Hausmeisterdienst, Facility-Leistungen oder Sicherheitsdienst an andere Firmen abrechnet, schreibt bald keine PDF-Rechnungen mehr, sondern E-Rechnungen. Empfangen müssen alle Unternehmen sie schon seit 2025. Die Pflicht zum Ausstellen kommt in zwei Stufen.

Stand: 6. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028 gilt das für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.
  • Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer als Aussteller.
  • Bis dahin ist ein einfaches PDF per E-Mail nur erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.

Der Zeitplan

Ab wannWas gilt
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
2025 und 2026Übergang: Rechnungen dürfen noch auf Papier gehen; andere elektronische Formate, etwa ein PDF per E-Mail, nur mit Zustimmung des Empfängers.
1. Januar 2027Pflicht zum Ausstellen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Alle anderen dürfen bis Ende 2027 noch wie bisher abrechnen.
1. Januar 2028Pflicht für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den ein Programm ohne Abtippen lesen kann. In Deutschland üblich sind die XRechnung (eine reine XML-Datei) und ZUGFeRD ab dem Profil EN 16931 (ein PDF, das die Daten als XML in sich trägt). Ein PDF allein, ein Foto oder ein Scan ist keine E-Rechnung – auch dann nicht, wenn es per E-Mail kommt.

Die Ausnahmen

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Reicht es, eine PDF-Rechnung per E-Mail zu schicken?

Bis Ende 2026 nur mit Zustimmung des Empfängers. Ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 2028 (alle) muss eine Rechnung an eine Firma im Inland eine E-Rechnung sein, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Rechnungen an Verbraucher sind ausgenommen, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein, Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen können müssen sie sie trotzdem.

So hilft Kordo dabei (Tarif Pro)

  • Jede Rechnung und Gutschrift gibt es auch als XRechnung (Version 3.0.2, CII) und als ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3, Profil EN 16931). Geprüft haben wir beides mit dem Prüfwerkzeug der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und mit veraPDF.
  • Per E-Mail geht die Rechnung mit PDF und XRechnung an die Rechnungsadresse des Auftraggebers; eine Kopie geht an Ihre eigene Adresse, damit Sie sie aufbewahren.
  • Für Behörden trägt Kordo die Leitweg-ID ein.
  • Kordo zeigt je Kunde, ob die E-Rechnung bereit ist, ob es ein Privatkunde ist oder welche Angabe noch fehlt. An Privatkunden ist keine E-Rechnung nötig.
  • An Firmenkunden geht ein reines PDF nur, wenn die Verwaltung die Zustimmung des Kunden festgehalten hat – mit Person und Datum, wie es das Gesetz für die Übergangszeit verlangt. Ab 2028 geht an Firmenkunden nur noch die E-Rechnung hinaus; Privatkunden und Rechnungen bis 250 € brutto sind ausgenommen.
  • Ob für Sie die Pflicht schon 2027 gilt (über 800.000 € Vorjahresumsatz), prüft Kordo nicht – darauf weist der Versand-Dialog hin.
  • Eingehende E-Rechnungen (XRechnung in UBL und CII, ZUGFeRD und Factur-X) liest Kordo bei den Belegen und zeigt sie lesbar an.
  • Aufbewahren und, falls gewünscht, die Anbindung an Peppol übernehmen Sie bzw. Ihr Steuerbüro – Kordo ist kein Archiv.

Quellen

Diese Seite fasst allgemeine Informationen zusammen und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und ab wann die Pflicht für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.