Konto löschen
Stand: 20. September 2026. Diese Seite erklärt, wie sich die Löschung eines Kontos in der App Kordo anstoßen lässt, was dabei gelöscht wird und was aus rechtlichen Gründen bleibt.
Vorweg, damit Sie an der richtigen Stelle landen: Konten in Kordo legt nicht die einzelne Person an, sondern der Betrieb, der die Software nutzt – also in der Regel Ihr Arbeitgeber. Er entscheidet über die Daten und ist im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Verantwortliche. Kordo verarbeitet sie in seinem Auftrag. Deshalb führt der Weg zur Löschung über ihn, und wir können ihn nicht übergehen.
1. Sie nutzen Kordo als Beschäftigte oder Beschäftigter
Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber – in der Regel an die Personalabteilung oder die Person, die Ihnen den Zugang eingerichtet hat. Sie können sich auch an uns wenden: datenschutz@mykordo.app. Wir leiten Ihre Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und sagen Ihnen, an wen sie gegangen ist. Entscheiden können wir sie nicht.
Was der Arbeitgeber auslöst, wenn Sie ausscheiden oder er Ihr Konto schließt: Das Anmeldekonto wird gesperrt, alle Sitzungen werden beendet, Kalender-Abos widerrufen und die Geräte abgemeldet; beim nächsten Kontakt der App mit dem Server entfernt sie die auf dem Gerät gespeicherten Anzeigedaten. Ihre Stammdaten werden nach Ablauf der jeweiligen Frist anonymisiert oder gelöscht.
2. Was nicht sofort verschwindet – und warum
Kordo ist ein Nachweissystem. Berichte, Arbeitszeiten, Rundgänge, Übergaben und Fahrzeugprotokolle sind Belege darüber, was wann geschehen ist. Sie werden nicht auf Zuruf gelöscht, und das schützt nicht nur den Betrieb: Es schützt auch die Person, die später belegen möchte, dass sie ihren Dienst getan hat. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht das vor – Art. 17 Abs. 3 lit. b und e nehmen Daten aus, die zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen nötig sind.
Statt einer Sofortlöschung gilt deshalb: Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist wird der Personenbezug entfernt oder der Eintrag gelöscht. Die Fristen richten sich nach dem Zweck – wenige Wochen bei Benachrichtigungen, zwei bis drei Jahre bei Dienstplänen und Kontrollen, bis zu zehn Jahre bei Nachweisen mit Beweisfunktion. Eine Funktion, sämtliche Daten einer einzelnen Person auf einen Schlag zu löschen, gibt es in Kordo bewusst nicht.
3. Sie sind Kunde und möchten Ihren Zugang vollständig löschen
Kündigen Sie den Vertrag (ein Monat zum Monatsende) oder schreiben Sie uns an kontakt@mykordo.app. Vor der Löschung exportieren Sie Ihre Daten – in der App unter Cockpit › Firmeneinstellungen › Datenexport, als Tabellen und als Dateipaket. Einzelheiten und Fristen stehen auf der Seite Datenexport und Anbieterwechsel.
Danach werden alle Daten Ihrer Firma gelöscht: Datenbank und Dateispeicher, einschließlich sämtlicher Anmeldekonten Ihrer Beschäftigten. Der Vorgang verlangt eine Freigabe durch eine aktive Verwaltung und ein Bestätigungswort; er lässt sich nicht rückgängig machen. Es bleibt ein Löschnachweis ohne Personendaten – Firmenname, Zeitpunkt, Zahl der gelöschten Zeilen und Konten –, den wir drei Jahre aufbewahren, um die Löschung belegen zu können. Wechselentgelte erheben wir nicht.
4. Sicherungen
Aus Sicherungskopien löschen wir nicht gezielt. Gelöschte Daten fallen mit dem Sicherungszyklus heraus, spätestens nach 14 Tagen. Wird eine Sicherung zurückgespielt, holt der nächste nächtliche Lauf alle fälligen Löschungen nach.
5. Ihre weiteren Rechte
Auskunft über Ihre Daten (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) können Sie ebenfalls geltend machen. Die Auskunft erstellt Ihr Arbeitgeber in der App; sie enthält alle Daten zu Ihrer Person samt Anmeldekonto, Löschfristen und Ihren Dateien. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
6. Kontakt
Tolunay Karasu · Landshuter Straße 21 · 84180 Loiching · Deutschland
Datenschutz: datenschutz@mykordo.app
Allgemein: kontakt@mykordo.app
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist für uns das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.